Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fahrzeugmietvertrag

Bedingungen des Mietvertrags. Bedingungen für die Bezahlung. Pflichten des Nutzers. Eintritt von Schaden und Verlust von Unterlagen. Diebstahl. Sonstige Kosten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fahrzeugmietvertrag

 

  1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

  • (a) „Vermieter“ - ABmobil rent d.o.o., mit Hauptsitz in: Ulica Roberta Frangeša-Mihanovića 9, 10000 Zagreb, Kroatien, PIN: 05497691000 
  • (b) „Mieter“ - natürliche oder juristische Person, die das Fahrzeug mietet oder in deren Namen das Fahrzeug gemietet wird. Im Fahrzeugmietvertrag wird sie als „Mieter“ bezeichnet und ist für die Einhaltung aller Punkte dieser Allgemeinen Mietbedingungen und des Mietvertrags verantwortlich.
  • (c) „Vertrag“ - ein individueller Mietvertrag, der bei der Fahrzeugübernahme zu Beginn des Mietzeitraums unterzeichnet wird und der die Nutzung des Fahrzeugs genehmigt, die Fahrzeugübernahme und -rückgabe, den Versicherungsschutz, die im Preis enthaltene Ausstattung und die Dienstleistungen sowie die Zahlungsweise für die Miete festlegt. Der Vertrag enthält auch Informationen über den Kilometerstand, den Kraftstoffstand, Schäden und eventuelle Mängel des Mietfahrzeugs und andere Rechte und Pflichten beider Parteien, die mit ihrer Unterschrift diesen Vertrag vollständig akzeptieren. Der Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Ausstellung und die allgemeinen Bedingungen der Anmietung gelten als Teil des Fahrzeugmietvertrags.
  • (d) „Fahrer/zusätzlicher Fahrer“ - eine natürliche Person, die im Mietvertrag als „Nutzer“ aufgeführt ist, den Mietvertrag unterzeichnet und das Fahrzeug übernimmt und auch für die Einhaltung aller Bestimmungen des Mietvertrags verantwortlich ist. 
  • (e) „Nutzer“ - Mieter, Fahrer und zusätzlicher Fahrer, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fahrzeugmietvertrags als „Nutzer“ bezeichnet werden.
  • (f) „Fahrzeug“ - Gegenstand des Vertrags dessen Angaben im Vertrag enthalten sind.

 

  1. MIETBEDINGUNGEN

Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Nutzer die Übernahme des Fahrzeugs in dem für die vereinbarte Dienstleistung geeigneten Zustand mit der gesamten dazugehörigen Ausstattung und allen Begleitdokumenten. Der Fahrer, der im Namen der juristischen Person das Fahrzeug übernimmt und den Vertrag unterschreibt, erklärt, dass er die nötige Befugnis hat und dem Vermieter in Vereinbarung mit dieser juristischen Person seine Haftung garantiert und für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesem Vertrag verantwortlich ist.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages garantiert der Nutzer dem Vermieter, dass er alle allgemeinen Bedingungen des Mindestalters für die Erlangung des Führerscheins erfüllt hat und im Besitz aller erforderlichen Unterlagen für den Betrieb eines Fahrzeugs gemäß den geltenden Vorschriften der Republik Kroatien ist. Er ist verpflichtet, dem Vermieter das Original dieser Dokumente zur Einsichtnahme vorzulegen, und die Kopie davon verbleibt im Besitz des Vermieters als Anlage zu diesem Vertrag. Der Nutzer haftet für Verkehrsverstöße, die während der Vertragslaufzeit begangen werden, auch nach Beendigung des Vertrages.

 

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Nutzer ist verpflichtet, eine Vorautorisierung auf seiner Kreditkarte in Höhe des Betrags vorzunehmen, den der Vermieter nach seiner Einschätzung in Abhängigkeit von der Fahrzeugklasse, dem Mietvertrag, der Versicherung usw. festlegt.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags ermächtigt der Kunde den Vermieter, den erforderlichen Betrag für die Tagesmiete gemäß dem vereinbarten Tarif sowie alle täglichen Zuschläge (gekaufte Deckung, zusätzliche Ausstattung und Dienstleistungen) sowie alle anderen eventuell anfallenden Kosten gemäß der aktuellen Preisliste zu berechnen. Die Abrechnung erfolgt über die Kredit- oder Debitkarte des Nutzers, mit der die Vorautorisierung durchgeführt wurde, oder über ein anderes vereinbartes Konto. Der Vermieter kann die zu zahlenden Beträge während oder auch nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Konto des Nutzers abbuchen lassen, wenn er eine Verpflichtung des Nutzers feststellt, oder der Nutzer kann diese Kosten in Absprache mit dem Vermieter begleichen, was in der freien Entscheidung des Vermieters liegt. Zahlt der Nutzer direkt auf das Konto des Vermieters, so ist er verpflichtet, dies innerhalb der angegebenen Frist zu tun. Im Falle eines Verzugs ist der Kunde verpflichtet, dem Vermieter Verzugszinsen sowie alle anderen eventuell anfallenden zusätzlichen Kosten zu zahlen.

 

  1. VERPFLICHTUNGEN DES NUTZERS

Mit seiner Unterschrift erklärt der Nutzer, dass er mit allen nachstehenden Verpflichtungen vertraut ist und diese akzeptiert:

  • (a) Das Fahrzeug ist in dem Zustand, in dem es übernommen wurde, zurückzugegeben, und zwar mit der Ausstattung und der Kraftstoffmenge, mit der es übernommen wurde, am vereinbarten Ort und innerhalb der vereinbarten Zeit oder sogar vor der vereinbarten Zeit sowie auf Wunsch des Vermieters;
  • (b) Die Verlängerung der vereinbarten Laufzeit des Mietvertrags sowie alle anderen Änderungen des Mietvertrags müssen mindestens vor Ablauf der Frist schriftlich beim Vermieter beantragt werden;
  • Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, das gemietete Fahrzeug als vermisst zu melden. 
  • (c) Das Fahrzeug darf nicht überladen, nicht für die Ausbildung neuer Fahrer, nicht für den Transport oder das Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger, nicht für die Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt, nicht für Autorennen, Ausdauertests, Geschwindigkeitstests und nicht für rechtswidrige Handlungen verwendet werden;
  • d) Das Fahrzeug darf nur von dem oder den im Vertrag genannten Fahrer(n) für den persönlichen Gebrauch und entsprechend dem Verwendungszweck des Fahrzeugs genutzt und keinen unbefugten Nutzern und Dritten zur Verfügung gestellt werden;
  • (e) Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß benutzt und entsprechend behandelt werden;
  • (f) Beim Verlassen des Fahrzeugs sind alle Fenster ordnungsgemäß zu schließen, das Fahrzeug abzuschließen und die Schlüssel und Dokumente mitzunehmen.;
  • (g) Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Straßen gefahren werden, ohne Einfluss von Alkohol oder Drogen, und es müssen alle Verkehrsgesetze und -vorschriften beachtet werden;
  • (h) Der Nutzer ist verpflichtet, sich um die regelmäßige technische Wartung des Fahrzeugs zu kümmern, d. h. er muss regelmäßig den Kühlmittelstand, den Ölstand, andere Flüssigkeiten, den Reifendruck usw. überprüfen.
  • (i) Wenn die Anzeigeinstrumente zu irgendeinem Zeitpunkt anzeigen, dass das Fahrzeug gewartet werden muss, oder wenn der Nutzer selbst zu dem Schluss kommt, dass das Fahrzeug gewartet werden muss, ist er verpflichtet, den Vermieter zu kontaktieren, um regelmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen und das Fahrzeug an eine autorisierte Servicewerkstatt zu schicken, sowie um andere Wartungsarbeiten durchzuführen. Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs oder eines Fahrzeugschadens, der durch die Nichteinhaltung dieser Bedingungen verursacht wird, ist der Nutzer verpflichtet, alle Schäden und eventuellen Verdienstausfälle zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass der Vermieter aufgrund von Fahrlässigkeit des Nutzers nicht in der Lage ist, diese grundlegenden Tätigkeiten durchzuführen.
  • (j) Mit dem Fahrzeug dürfen nicht mehr Personen oder Güter als die in den Fahrzeugspezifikationen angegebene zulässige Höchstmenge befördert werden und es dürfen keine Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden
  • (k) Das Fahrzeug darf nicht außerhalb der Grenzen der Republik Kroatien genutzt werden, es sei denn, dies wurde vorher vereinbart, wofür der Vermieter eine zusätzliche Gebühr gemäß der Preisliste erheben kann. Im Falle eines Verstoßes gegen die grenzüberschreitenden und räumlichen Beschränkungen für die Nutzung des Fahrzeugs verlieren alle in Abschnitt 8 dieser Bedingungen genannten Versicherungspakete des Nutzers ihre Gültigkeit.
  • (l) Der Nutzer trägt alle mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Kosten, wie Kraftstoff, Autobahn- und Brückenmaut, Parkgebühren und Strafzettel sowie Verkehrsverstöße u. a.
  • (m) Auf der Grundlage dieses Vertrags ermächtigt der Nutzer den Vermieter, ihm ohne vorherige Ankündigung alle Verkehrsverstöße sowie Strafzettel und andere Bußgelder in Rechnung zu stellen, wenn diese aus der Verletzung von Gesetzen des Landes, in dem gefahren wird, resultieren und während des Mietzeitraums begangen wurden. Diese Kosten erhöhen sich um die Bearbeitungsgebühren und werden von der auf der Vorderseite dieses Mietvertrages angegebenen Debit- oder Kreditkarte abgebucht.
  • (n) Der Nutzer, eine juristische Person, kann nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Vermieter und mit dessen Zustimmung die Nutzung des Mietfahrzeugs einem Arbeitnehmer gestatten, der die genannten Anforderungen erfüllt, und ist in diesem Fall verpflichtet, den Fahrer mit den Vertragsbedingungen und -pflichten vertraut zu machen, was die Verantwortung der juristischen Person für die Einhaltung dieser Bedingungen in keiner Weise verringert.

  1. SCHÄDEN UND VERLUST VON UNTERLAGEN

Bei Schäden am Fahrzeug, fehlenden Ausstattungsgegenständen oder Werkzeugen, fehlenden Unterlagen, Nummernschildern oder Fahrzeugschlüsseln ist der Nutzer verpflichtet, die Kosten gemäß gültiger Preisliste zu erstatten. Der Nutzer des Fahrzeugs haftet bei Schäden am Motor, an den mechanischen Teilen des Fahrzeugs (z.B. durch Mangel an Öl, Kühlmittel oder anderen Flüssigkeiten im Motor), sowie bei Schäden an der Ölwanne, Kupplungsschäden (sog. verbrannte Kupplung), Schäden am Unterboden des Fahrzeugs, Verlust/Beschädigung von Fahrzeugpapieren und -schlüsseln, Verlust/Beschädigung der Nummernschilder, Beschädigung des Fahrzeuginnenraums, verbrannten Sitzen, Einfüllen von falschem Kraftstoff oder anderen Fehlern, die durch die Fahrlässigkeit des Nutzers oder des zusätzlichen Fahrers des Fahrzeugs (z. B. unvorsichtiges Fahren oder Fahren im Gelände) verursacht wurden. In all diesen Fällen erstattet der Fahrzeugnutzer dem Vermieter die Kosten der Fahrzeugreparatur in voller Höhe, zuzüglich des Betrages für die entgangene Tagesmiete laut aktueller Preisliste, für die Dauer der Reparatur, jedoch nicht länger als 30 Tage, sowie etwaige weitere Schäden, wie die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs oder die Wertminderung des Fahrzeugs. Der Nutzer oder die Person, der der Nutzer das Fahrzeug überlassen hat, übernimmt die Nutzung des Fahrzeugs gemäß den Anweisungen des Herstellers sowie die Verwendung von Diesel oder bleifreiem Kraftstoff gemäß den Anweisungen des Herstellers. Alle Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Anweisungen ergeben, sind nicht durch eine Versicherung gedeckt und liegen in der Verantwortung des Fahrzeugnutzers.

 

  1. DIEBSTAHL, FAHRZEUGUNFALL UND/ODER FEHLFUNKTION

Im Falle eines Unfalls, einer Beschädigung des Fahrzeugs, einer Haverei, eines Diebstahls, eines Motorschadens oder anderer ähnlicher Umstände ist der Nutzer verpflichtet:

  • (1.) dafür zu sorgen, dass bis zur Übernahme durch den Vermieter weitere Schäden am gemieteten Fahrzeug vermieden werden

  • (2.) die Namen und Anschriften der Zeugen und Teilnehmer zu notieren;

  • (3.) die Polizei zu verständigen und ein Bericht über den Vorfall anzufertigen, außer im Falle einer Motorpanne;

  • (4.) die nächstgelegene Geschäftsstelle des Vermieters von den Ereignissen zu unterrichten.

Der Nutzer des Fahrzeugs ist verpflichtet, jeden Schaden am Fahrzeug der Polizei zu melden, falls der Nutzer keinen Polizeibericht vorlegt, keine Aussage macht und keinen Alkoholtest durchführt, gehen alle Kosten für Schäden im Zusammenhang mit dem Schaden oder dem fehlenden Fahrzeug in voller Höhe zu Lasten des Fahrzeugnutzers, einschließlich des entgangenen Gewinns in Höhe der Tagesmiete aufgrund der Nichtbenutzung des Fahrzeugs für die Dauer der Reparatur, höchstens jedoch für 30 Tage, unabhängig von der Schuld des Nutzers an dem Vorfall und unabhängig davon, ob der Nutzer eine Zusatzversicherung in Form einer reduzierten Selbstbeteiligung (CDW+) akzeptiert und bezahlt oder eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung (SCDW) abgeschlossen hat.

 

  1. DEM NUTZER ERSTATTETE KOSTEN

Der Vermieter erstattet dem Nutzer nach Vorlage aller beglichenen Rechnungen alle Kosten für Öl, Schmiermittel, regelmäßige Wartung und kleinere Reparaturen, die während des Mietzeitraums angefallen sind, mit Ausnahme der Kosten für das Waschen des Fahrzeugs. Um die oben genannten Kosten erstattet zu bekommen, muss der Nutzer die Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Vermieters erhalten haben; andernfalls ist die Erstattung nicht möglich. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Vermieter eine gültige Rechnung der juristischen Person auszuhändigen, die die Dienstleistung erbracht hat und die Rechnung muss an den Vermieter lauten; ABmobil rent d.o.o., Ulica Roberta Frangeša-Mihanovića 9, 10000 Zagreb, Kroatien, PIN: 05497691000. Dies ist Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung.

 

  1. SELBSTBETEILIGUNG IM SCHADENSFALL

Das Risiko und die Höhe der Beteiligung (Selbstbeteiligung) am Schaden kann durch die Annahme einer entsprechenden Deckung reduziert werden, vorausgesetzt, dass der Schaden nicht durch die Verletzung der Bedingungen und Vorschriften dieses Vertrages, oder vorsätzliche unsachgemäße Verwendung des Fahrzeugs verursacht wurde. Reduzierte Haftung für Schäden oder Diebstahl mit Selbstbeteiligung (CDW/TP); durch die Annahme dieser Deckung kann der Nutzer die Haftung für Schäden oder Diebstahl, und die Differenz zwischen der Selbstbeteiligung (Franchise) und den vollen Betrag des Schadens reduzieren. Fahrgästeschutz bei Unfällen (PAI); Fahrer und Fahrgäste sind im Todesfall und bei Behinderung in dem von der Versicherungsgesellschaft, bei der alle Fahrzeuge des Vermieters versichert sind, festgelegten Umfang versichert. Erwerb einer verminderten Selbstbeteiligung (CDW +); durch Annahme und Bezahlung dieser zusätzlichen Deckung kann der Nutzer seine Haftung für Schäden am Fahrzeug begrenzen.

Erwerb der Haftpflicht für Schäden an Reifen, Fahrgestell und Glas (WUG); mit der Annahme dieser Gebühr wird eine Deckung für die Zerstörung/Beschädigung von Reifen, Felgen oder Felgendeckeln, die Zerstörung/Beschädigung des Fahrzeugunterbodens und der Fahrzeugfenster abgeschlossen.

Kauf der Gesamthaftung bis zur Selbstbeteiligung (SCDW); durch Abschluss und Bezahlung dieser Zusatzversicherung kann der Nutzer seine Gesamthaftung für Schäden am Fahrzeug weiter einschränken. SCDW deckt nicht: Zerstörung/Beschädigung der Reifen, Räder oder Radkappen, Zerstörung/Beschädigung des Unterbodens des Fahrzeugs, des Fahrzeuginnenraums (es sei denn, der Innenraum wurde bei einem Unfall beschädigt), aller Fenster und aller Schäden ohne Polizeibericht. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags ermächtigt der Nutzer den Vermieter, dem Inhaber der Kreditkarte alle Kosten, Ausfälle oder Verluste bis zur Höhe der Selbstbeteiligung oder des vollen Schadensbetrags in Rechnung zu stellen, wenn der Nutzer sich nicht an diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehalten hat, auch wenn diese erst nach der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt wurden und der Nutzer den Vermieter nicht gemäß dem Verfahren der Fahrzeugrückgabe informiert hat. Die Versicherung deckt keine Schäden, die in Hochrisikogebieten oder in Kriegsgebieten entstanden sind, oder für den Fall, dass der Mietwagen außerhalb der Grenzen der Republik Kroatien, im Transit durch die Stadt Neum, während des Transports auf der Fähre und auf den Inseln, ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters benutzt wird.

 

  1. DIE ERHEBUNG UND VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Der Benutzer gibt seine personenbezogenen Daten freiwillig an. Die personenbezogenen Daten des Nutzers sind für die Durchführung der gewünschten Dienstleistung erforderlich. Der Vermieter verwendet und verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte der Nutzer finden Sie in der Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten, die unter www.carwiz.hr abrufbar ist.

 

  1. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch eine verspätete Übergabe des Fahrzeugs entstehen, oder für Schäden, die dem Nutzer durch eine Fehlfunktion des Fahrzeugs während der Mietzeit entstehen könnten. Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag zu kündigen und das Fahrzeug sofort in Besitz zu nehmen, wenn der Nutzer gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des Mietvertrags verstößt oder wenn das Fahrzeug beschädigt wird. Die Beendigung des Mietverhältnisses gemäß diesen Bestimmungen stellt andere Rechte des Vermieters gemäß diesen Bedingungen und dem Mietvertrag nicht in Frage. Dieser Vertrag wird in zwei identischen Exemplaren erstellt, von denen eines dem Nutzer ausgehändigt wird, während das andere beim Vermieter verbleibt. Mit seiner Unterschrift auf der letzten Seite dieses Vertrages akzeptiert der Nutzer diesen Vertrag und alle seine Bestimmungen, und mit der Annahme der Schadensdeckung aus Artikel 8, akzeptiert er die Bedingungen der Deckung, mit denen er vertraut gemacht wurde, und Änderungen dieses Vertrages können nur schriftlich erfolgen, mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Im Falle eines Rechtsstreits im Rahmen dieses Vertrags vereinbaren beide Parteien die Zuständigkeit des Gerichts in Zagreb nach kroatischem Recht für die betreffende Angelegenheit.